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Theoretische Grundfragen der Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik

Fachliche Zuordnung Praktische Philosophie
Förderung Förderung von 2009 bis 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 133754217
 
Die Kolleg-Forschergruppe „Theoretische Grundfragen der Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik“ zielt auf die systematische Gewinnung einer intermediären Theorieebene an der Schnittstelle der theoretischen Grundfragen der Metaethik, Moralphilosophie, politischen Philosophie und Rechtstheorie mit den konkreten Sachproblemen der angewandten Ethik bzw. der Rechtswissenschaft in diesem Bereich. Die theoretische Doppelbewegung von den Regelungs- bzw. Anwendungsproblemen zu den Begründungsmodi und -ressourcen und zurück definiert den einheitlichen theoretischen Zugriff der Gruppe auf sieben langfristig angelegte, untereinander vielfach vernetzte Forschungsfelder, die nach unserer Überzeugung zu den praktisch wichtigsten und zugleich wissenschaftlich fruchtbarsten Fragen führen.Die Umsetzung unserer Ziele ist soweit gediehen, dass wir glauben, das Gesamtprojekt in der vorgesehenen 2. Förderperiode 2014–2017 zu einem erfolgreichen Abschluss bringen zu können. Wir haben – über die konkreten, bereits publizierten oder doch fertiggestellten Forschungsergebnisse hinaus – die Umsetzung unseres theoretischen Zugriffs geklärt, die der Förderform und dem Projekt angemessenen Arbeitsformen haben sich eingespielt, die Infrastruktur funktioniert. Wir sind auf gutem Weg, den spezifischen Mehrwert der Förderform „Kolleg-Forschergruppe“ zu realisieren: die Verbindung der Vorteile individueller und kooperativer Forschung in internationaler Perspektive. Der Erfolg unseres Fellow-Programms hat unsere Erwartungen übertroffen; es ist in vielfältiger Weise gelungen, unsere Forschungsperspektiven mit denen hochrangiger ausländischer Forscher/innen zu vernetzen und den internationalen Diskurs in unserem Bereich stärker für Beiträge aus Deutschland zu öffnen. Die Publikationen und größeren Tagungen der Kolleg-Forschergruppe werden im Fach auf nationaler wie internationaler Ebene wahrgenommen; wir erfahren ein reges Interesse an unseren Fellowships.In der zweiten Förderperiode wollen wir nun die Früchte unserer Saat ernten. Die sieben Forschungsfelder werden, auf dem Erreichten aufbauend, weiterentwickelt, weiter vernetzt und vertieft. Die Arbeit der Gruppe in und zwischen den Forschungsfeldern wird auf 15 konkrete, meist kooperative Projekte heruntergebrochen, um eine intensivere Verzahnung unserer Forschungen und eine noch effektivere Bearbeitung der Felder zu erreichen. Im Fellow- Programm wird die erneute Einladung von Gastwissenschaftler/innen, mit denen bereits fruchtbare Kooperationen etabliert wurden, zu konkreten, publikationsorientierten Projekten im Vordergrund stehen.Das bisherige Querschnittsthema „Autonomie“ wird abgerundet werden, zugleich wird das neue Querschnittsthema „Wohlergehen“ den Fokus nun systematisch auf jene Aspekte richten, die mit dem autonomieorientierten, normativ-individualistischen „Mainstream“ ethischen und rechtlichen Denkens nicht adäquat erfasst werden können. Während wir in der ersten Förderperiode anhand unserer Forschungsfelder vor allem die (Grenzen der) Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Familien ethischer Theorien (Deontologie, Konsequentialismus, Wert- oder Tugendethiken und pragmatistische Ansätze) aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet haben, soll in der zweiten Phase die Frage ins Zentrum der Aufmerksamkeit treten, welche Optionen sich für den theoretischen Umgang mit dem Befund einer nichtreduziblen Pluralität konkurrierender Ethiktypen anbieten. Diese eigentlich moralphilosophische Fragestellung wird durch die beiden Perspektiven ergänzt, wie die gefundenen Vorschläge an das ausdifferenzierte Rechtssystem Anschluss finden und wie sie politisch institutionalisiert werden können.Die Gesamtsumme der für die zweite Förderperiode (2014–2017) beantragten Fördermittel bleibt – lässt man die tariflich bedingten Kostensteigerungen bei den Personalmitteln beiseite – im Rahmen der für die Jahre 2010–2013 bewilligten Fördersumme sowie unterhalb der für die erste Phase ursprünglich beantragten Summe. Prof. Dr. Michael Quante ist als Antragsteller an die Stelle seines Lehrstuhlvorgängers Prof. Dr. Ludwig Siep getreten; Prof. Siep wird an der Kolleg-Forschergruppe jedoch ebenso unSeite vermindert beteiligt sein wie ihre drei weiteren gleichberechtigten Mitglieder (PD Dr. Johann S. Ach, Prof. Dr. Reinold Schmücker und Prof. Dr. Ulrich Willems).
DFG-Verfahren Kolleg-Forschungsgruppen
 
 

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