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Die Verbindlichkeit von Schiedssprüchen in der internationalen privaten Schiedsgerichtsbarkeit

Subject Area Private Law
Term from 2005 to 2007
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 12755592
 
Vor allem im letzten Jahrzehnt haben indes verschiedene, im internationalen Schrifttum eingehend diskutierte Verfahren gezeigt, dass - jenseits der angesprochenen Einzelfragen - über Grundfragen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit keineswegs Konsens besteht: Auf der einen Seite steht ein eher traditionelles Verständnis, das die Schiedsgerichtsbarkeit als System der Streitentscheidung ähnlich der staatlichen Gerichtsbarkeit in weitem Umfang der Rechtsordnung und der Jurisdiktionsge¬walt des Staates unterwerfen will, in dem das Schiedsgericht seinen Sitz hat. Auf der anderen Seite steht eine neuere Bewegung, die unter dem Schlagwort der „Delokalisation" das Schiedsverfahren weitgehend von der Bindung an das Rechtssystem dieses Staates, möglicherweise sogar von der Bindung an ein jegliches nationales Rechtssystem, befreien will. Sie beruft sich auf die spezifischen Bedürfnisse des internationalen Rechtsverkehrs, die der Unterwerfung eines internationalen Schiedsverfahrens unter die möglicherweise unpassenden, auf rein innerstaatliche Verhältnisse zugeschnittenen Regeln eines nationalen Rechts entgegenstünden. In meiner Arbeit lege ich dar, dass beide Grundpositionen verfehlt sind, da sie auf axiomatischen Grundlagen und begriffsjuristischen Ableitungen beruhen, die mit einem zutreffenden Verständnis der Schiedsgerichtsbarkeit und mit den Interessen der Parteien eines Schiedsverfahrens nicht vereinbar sind. Ausgehend von einem konsequenten Verständnis des Schiedsspruchs als eines Aktes der Streitentscheidung, der seine Verbind¬lichkeit aus der privatautonomen Vereinbarung der Parteien schöpft, wird ein System entwickelt, das die internationale Schiedsgerichtsbarkeit schlüssig in die allgemeinen Prinzipien des internationalen Privat- und Verfahrens rechts integriert und dadurch die Grundlage für eine dogmatisch überzeugende und interessengerechte Lösung der in derartigen Verfahren auftretenden Rechtsfragen ermöglicht.
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